Im Rahmen der FLL-Verkehrssicherheitstage 2022 in Falkensee / Berlin waren wir eingeladen, einen Fachvortrag zum Thema Verkehrssicherungspflicht von Mountainbike-Strecken zu halten. Die FLL-Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. ist das 1975 gegründete Wissenschaftsnetzwerk der Grünen Branche. Sie ist Herausgeberin von Regelwerken, Veranstalter von Fachtagungen und Zertifizierungsstelle für Baumkontrolleure und Spielplatzprüfer.
Es bestehen derzeit unterschiedliche Ansichten in der Literatur, wie eine Mountainbike-Strecke eingestuft wird und welche Verkehrssicherungspflichten sich daraus ergeben. Im Rahmen unseres Fach-Vortrages konnten wir darstellen, dass bei Mountainbike-Strecken unterschieden werden muss, ob es sich um Waldwege oder um Sportanlagen handelt. Anhand von Beispielen vergleichbarer Erholungseinrichtungen sowie einer umfassenden Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung haben wir herausgearbeitet, dass für Mountainbike-Strecken, die als Waldwege eingestuft sind, die Haftungsfreistellung für Gefahren aus der Natur übertragbar ist. Es besteht unserer Meinung nach keine Kontrollpflicht für Gefahren, die sich aus der Natur ergeben. Dies wurde auch durch mehrere Urteile, auf die im Fach-Vortrag eingegangen wurde, bestätigt. Bei atypischen Gefahren, wie baulichen Anlagen, besteht eine Kontrollpflicht nur für solche Gefahren, die ein umsichtiger Nutzer nicht rechtzeitig selbst erkennen kann.
Der Tagungsband mit unserem Fachbeitrag wurde jetzt veröffentlicht. Mit diesem Beitrag gibt es nun eine Argumentationshilfe, die insbesondere bei der Streckenplanung und dem -bau weiterhelfen kann. Der Tagungsband kann im FLL-Shop für 20.- EUR erworben werden:
Tagungsband FLL-Verkehrssicherheitstage 2022, Teil 2: Spielgeräte und Spielräume
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