Mountainbike Fakten
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Ausdauer steht im Fokus. Längere Strecken werden als Marathon bezeichnet. Die Räder sind leicht gebaut.
Verspielte Art des Mountainbikens bei welcher gezielt schmale Wege genutzt werden.
Touren auf verschiedensten Wegen mit individuellem Schwierigkeitsgrad.
Bergab orientiertes Mountainbiken auf technisch schwierigen Strecken. Die Räder sind robust und haben lange Federwege.
Sprünge und Tricks auf speziellen Mountainbike-Anlagen.
„In diesem Zusammenhang wird vielfach im Rahmen der Interviews betont, dass sich nach einer intensiven Konfliktphase kurz nach dem Auftreten des Mountainbiken in den 1990er Jahren das Verhältnis auf den Wegen zwischen den Nutzern verbessert hat. Verschlechtert hat es sich wieder durch neue Gesetzesregelungen, die im Rahmen der Novellierung des Landeswaldgesetzes vorgenommen wurden und deren Resultat ein 2- Meter Fahrgebot für Radfahrer ist. Dem vorangegangen waren Überlegungen, das Fahren nur auf Wegen breiter als 3,5 Meter zu erlauben. Diese Vorschläge haben zu Protesten geführt, bis schließlich die 2-Meter Regelung eingeführt wurde. Von Seiten der Planungsakteure wird die Regelung als Minimalkonsens verstanden, deren Wirkung, Konflikte zu reduzieren, fragwürdig ist. Ihre Umsetzung kann nicht kontrolliert werden und hat Konfliktpotentiale nicht entschärft. Im Gegenteil, der Konflikt wurde neu entfacht. Forderungen nach einer Deregulierung im Erholungsbereich werden lauter, nicht nur von den Mountainbikern, auch von Reitern und Radfahrern.“
(Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz, Dr. Carsten Mann, Konfliktanalysen als Grundlage für die Entwicklung von umweltgerechten Managementstrategien in Erholungsgebieten – Eine Untersuchung zur sozialen Tragfähigkeit am Beispiel des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, Forschungsbericht der Universität Freiburg, 2006, Seite 193)
Grund für die häufig aufgeführten Probleme mit Mountainbikern ist die Tatsache, dass die Biker die gleichen Wege wie die Wanderer nutzen. Lange Zeit konnten die Wanderer diese Wege für sich alleine nutzen, nun müssen sie mit den Mountainbikern geteilt werden. Vielen Wanderern fällt diese Umstellung schwer. Insgesamt hat die Befragung aber gezeigt, dass im Siebengebirge nur wenige Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern vorhanden sind. Die Mehrzahl der Befragten nimmt auf die andere Gruppe Rücksicht.“ (Universität Köln, Geographisches Institut, Ergebnisbericht zum Geländepraktikum „Natursportarten und Ökologie, Sommersemester 2002, Seite 59)
„A variety of social and physical impacts are attributed to mountain biking. In many cases, the perception of these impacts differs from the reality of on-site experiences.“
(Gordon Cressford, Perception and Reality of Conflict: Walkers and Mountainbikers on the Queen Charlotte Track in New Zealand, in Arnberger, A., Brandenburg, C. and Muhar, A. (eds.), Monitoring and Ma
„Ein generelles Fahrverbot für Wege unterhalb von 2,00 m Breite, so wie es inzwischen im baden-württembergischen Landeswaldgesetz verankert ist, zeigt sich bei genauerer Analyse kaum als effektive schadensbegrenzende Maßnahme. Bei einer Argumentation, die sich auf eine Unfallgefährdung bezieht, ist das Gefährdungspotential auf den entsprechenden Wegen entscheidend. Somit ist zu prüfen, auf welchen Wegabschnitten eine besondere Häufung von Konflikten eingetreten oder noch zu erwarten ist. Dies betrifft zunächst stark frequentierte Wanderwege – die in weiten Bereichen über zwei Meter breit sind. Aber auch dort sind wirkliche Konflikte nur in Teilbereichen zu erwarten. Hauptsächlich auf breiten, abschüssigen Wegen können unfallträchtige Situationen entstehen, denn breitere Trassen veranlassen Radfahrer zu schnellerem Fahren und somit zur Gefährdung von Fußgängern. Hingegen ist auf schmalen Wegen zwar eine Störung, aber eine relativ gefahrlose Begegnung zu erwarten, sofern keine Absturzgefahr besteht (Hanglagen von Wegen in Gebirgsräumen). Unfälle sind bislang nur in sehr geringem Maße eingetreten.“
(Thomas Froitzheim (ADFC), Rolf Spittler (BUND), Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings, Bielefeld 1997, Seite 18)
„And, although safety concerns were also commonly highlighted, the problem related more to apprehension about what might happen rather than concern based on any inherent danger, or an established record of incidents.“ (Gordon R. Cressford, Off-Road Impacts of Mountain Bikes: A Review and Discussion, Science & Research Series No. 92, Dept. of Conservation, Wellington N.Z. 1995, Seite 29)
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Beim Vergleich der Verhaltensweisen von Mountainbikern, Wanderern und Reitern kann keine überproportional hohe Naturbelastung durch Mountainbiker festgestellt werden, die eine vordringliche Reglementierung dieser Nutzergruppe rechtfertigen würde. Auch von Wanderen sind lokale Erosionsschäden durch Trittfolgen bekannt.“
(Thomas Froitzheim (ADFC), Rolf Spittler (BUND), Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings, Bielefeld 1997, Seite 10)
„Trotz Anwendung verschiedener Methoden konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den ökologischen Schäden und der Frequentierung durch Mountainbiker festgestellt werden. Die Erosionsschäden werden durch den hohen Nutzungsgrad der Wege und erosionsbegünstigende Faktoren des Geländes verursacht. …… Auch weitere Erosionsschäden im Siebengebirge konnten nicht eindeutig auf Mountainbiker zurückgeführt werden. Es liegt nahe, dass auch Wanderer, die sich abseits von Wegen aufhalten, für ökologische Schäden erheblich mitverantwortlich sind.“
(Universität Köln, Geographisches Institut, Ergebnisbericht zum Geländepraktikum „Natursportarten und Ökologie, Sommersemester 2002, Seite 59)
„It has not been established in the research done to date, that mountain bikes have greater overall impact on tracks than do walkers. However, it is obvious that mountain bikes do have some different types of impact. The research to date indicates that it would not be appropriate to state that one is any „worse“ than the other.“
(Gordon R. Cressford, Off-Road Impacts of Mountain Bikes: A Review and Discussion, Science & Research Series No. 92, Dept. of Conservation, Wellington N.Z. 1995, Seite 26)
„This study examined the relative impact of hikers, horses, motorcycles, and off-road cycles …… Multiple comparisons test results showed that horses and hikers (hooves and feet) made more sediment available than wheels (motorcycles and off-road bicycles) and that this effect was most pronounced on prewetted trails.“ (John P. Wilson, Joseph P. Seney, Erosional impact of hikers, horses, motorcycles, and off-road bicycles on mountain trails in Montana, Moutain Research and Development, Vol. 14, No. 1, 1994, Seite 77)
Kein Unterschied zwischen Mountainbiking und Wandern hinsichtlich Bodenerosion, Vegetationsschäden und Artenreichtum.
(Wilson & Seney, 1994; Thurston & Reader, 2001; Pickering, Hill, Newsome & Leung, 2009)
Erosion von Pedelecs mit normalen Mountainbikes vergleichbar
IMBA: A Comparison of Environmental Impacts from Mountain Bicycles, Class 1 Electric Mountain Bicycles, and Motorcycles: Soil Displacement and Erosion on Bike-Optimized Trails in a Western Oregon Forest
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„Wie GANDER 1994 in den Alpen ermittelte, zeigten Gemsböcke kein signifikant anderes Fluchtverhalten beim Auftreten von Mountainbikern, Joggern oder Gleitschirmfliegern. Das Argument, Mountainbiker hätten mit ihrer größeren Reichweite auch eine längere Aufenthaltsdauer und würden stärker als Wanderer in der Dämmerung zu Wildstörungen beitragen, hat sich nicht bestätigt. In der Hauptbetätigungszeit liegen die Dämmerungen so früh bzw. spät, daß ein Auftreten der Mountainbiker – die in der Regel ohne Lichtanlage unterwegs sind – unwahrscheinlich ist. In der Studie von WEIGAND konnte für das Feldberggebiet im Taunus nachgewiesen werden, daß sich nach Einbruch der Dämmerung im Wald weniger Mountainbiker aufhalten als Wanderer.“
(Thomas Froitzheim (ADFC), Rolf Spittler (BUND), Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings, Bielefeld 1997, Seite 10)
Nun soll aber auch die Förderung des Wildverbisses auf das Konto der Mountainbiker gehen. Angesichts der praktizierten Wildüberhege in unseren Wirtschaftswäldern mit Wildbeständen, die gebietsweise die natürliche Bestandsdichte um das 10 bis 20-fache übersteigen, nur ein weiteres Beispiel dafür, welch unterschiedliche Maßstäbe hier angelegt werden. ….. Prinzipiell treten durch das Mountainbiken keine absolut neuen Belastungen der Pflanzenwelt auf, die nicht in Zusammenhang mit anderen, die Natur nutzenden Gruppen schon aufgetreten wären.“
(Thomas Wöhrstein, Ökologische Auswirkungen des Mountainbike-Sports, Diplomarbeit an der Universität des Saarlandes, Fachrichtung Geographie, 1993, Seite 87/88)
Die Verringerung des freizeitbedingten Individualverkehrs, der in seiner Summer rund 40% des gesamten Individualverkehrs ausmacht, ist ein gewichtiges Argument, das sehr für den Mountainbike-Sport spricht. ….. Verschiedene Zählungen zeigen, dass rund 80% der Wanderer und Spaziergänger den Ausgangspunkt ihrer Aktivität per PKW erreichen, während mehr als drei Viertel der Mountainbiker dazu ihr Sportgerät selbst nutzen. Gerade noch hat der Autofahrer den Radfahrer auf der Straße bedrängt, durch seine Abgase geschädigt, doch kaum hat er die Fahrertür hinter sich zugeschlagen, verwandelt er sich zum Umweltschützer. Dabei hat er alleine durch seine Anfahrt mit dem PKW die Umwelt mehr geschädigt, als es dem Mountainbiker bei seiner Tour je möglich sein wird.“
(Thomas Wöhrstein, Ökologische Auswirkungen des Mountainbike-Sports, Diplomarbeit an der Universität des Saarlandes, Fachrichtung Geographie, 1993, Seite 102)
„An viel befahrenen Wegen kann man beobachten, dass sich das Wild an die Radfahrer bereits gewöhnt hat. Die Tiere „wissen“ mit der Zeit, dass sich der Radfahrer nur auf dem Weg bewegt und verhalten nur kurz, bis der Radfahrer vorbei ist. Die Dauer der Störung ist dabei sogar noch kürzer als beim Fußgänger.“
(Thomas Wöhrstein, Ökologische Auswirkungen des Mountainbike-Sports, Diplomarbeit an der Universität des Saarlandes, Fachrichtung Geographie, 1993, Seite 91)
Reaktion auf Mountainbiker nicht stärker als auf andere Erholungssuchende.
(Gander & Ingold, 1995; Papouchis, Singer & Sloan, 2001)
Gewöhnungseffekte bei Einhaltung von Fluchtdistanzen und Wegenutzung.
(Papouchis et al., 2001; Seewald, 1991)
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Seit ein paar Jahren ist zu beobachten, dass die öffentliche Diskussion um das Thema E-Mountainbiken vor allem in den Medien zunimmt. In den oft emotionalen Schlagzeilen ist unter anderem von einer erhöhten Belastung der Bergwelt, verstärkten Konflikten mit Wanderern und steigenden Unfallzahlen durch E-Mountainbikende zu lesen. Die DIMB möchte dazu beitragen, den Sachstand anhand fundierter Kennzahlen und wissenschaftlicher Untersuchungen darzulegen, sich in die aktuell überwiegend emotional geführte Diskussion über die Auswirkungen des E-Mountainbike Trends einzubringen und die Möglichkeit eröffnen, bestehende Unsicherheiten und Bedenken neu zu bewerten.
DIMB Fachartikel E-Mountainbiken im alpinen Raum – ein Trend mit Auswirkungen?
DIMB Stellungnahme zur Behauptung des BUND Bayern „Bergsport darf kein Motorsport werden“
Die Verkehrssicherungspflicht wird in der Diskussion gerne angeführt, um das Mountainbiken zu reglementieren. In der Praxis finden sich aber kaum Fälle, in welchen es tatsächlich zu einer Haftung gekommen ist. Es gilt der Leitsatz der Nutzung auf eigene Gefahr:
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
Die Rechtsprechung sieht die Verantwortung beim Nutzer. Für alle Gefahren, die sich aus der Natur ergeben, gibt es grundsätzlich keine Haftung. Und wer aufgrund eines Fahrfehlers stürzt, ist selbst schuld.
Bei Gefahren die sich nicht aus der Natur ergeben, wird eine Haftung auch dann abgelehnt, wenn ein Nutzer diese hätte rechtzeitig erkennen können. Dabei wird vom Nutzer verlangt, dass er entsprechend sorgsam unterwegs ist.
Nur solche Gefahren, die walduntypisch und nicht erkennbar waren, können deshalb überhaupt zu einer Haftung führen. In diesen Fällen muss dem Grundbesitzer aber auch ein Verschulden an der Gefahr nachgewiesen werden. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ab.
Leitfäden und Urteile rund um das Thema Haftung und Verkehrssicherungspflicht:
Wald.Sport.Bewegt: Rechtsfragen
Urteil: Keine Haftung bei Baumunfall auf touristisch beschildertem Radweg.
Weitere Quellen in unseren Veröffentlichungen und in unserem Streckenbau Leitfaden