Neues aus der Fachberatung: Bayern
So groß wie unsere Bedenken Ende 2020 waren, dass mit den neuen Vollzugshinweisen zum Bayerischen Naturschutzgesetz eine Flut von Bikeverboten über Bayern hereinbrechen würde (siehe unsere News), umso erfreuter können wir heute sagen, dass diese verhältnismäßig gering ausgefallen sind; nicht zuletzt auch dank der Arbeit der DIMB, die hier stark interveniert hat.
Der von uns initiierte Verbotsmelder wurde gut angenommen. Setzt man die bis heute ca. 40 dort gemeldeten Verbote ins Verhältnis zu den 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten in Bayern, wird gut ersichtlich wie niedrig die Zahl ist. Nicht mal ein Drittel dieser Verbote wurde offiziell bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) angezeigt. Von Seiten des StMUV wird auf mehrere Anfragen zum Thema MTB in Bayern betont, dass sich die Rechtslage nicht geändert hat. Die Verwaltungsvorschrift soll laut dem Ministerium, unter Einbeziehung der betroffenen Verbände, vor allem dazu dienen die UNB vor Ort bei ihrer Arbeit zu unterstützen und zur Konfliktbewältigung beitragen. Da wir aber sehen, dass die UNBs in der Praxis oft Schwierigkeiten mit der eigentlich angedachten Anwendung der aktualisierten Verwaltungsvorschrift haben, arbeiten wir aktuell an einer noch besseren Kommunikation mit dem Ministerium, um Schwierigkeiten bei Erhalt oder Schaffung von attraktiven Angeboten zum Mountainbiken zu vermeiden.
Gibt es in Deiner Region Probleme mit selektiven Bike-Verboten oder stehen vielleicht sogar konkrete Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde an? Melde dich gerne bei der Fachberatung. Diese unterstützt und berät zum richtigen Umgang mit dem Thema und hilft, die passende Strategie für das Vorhaben zu finden.