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Die Rechtslage in Deutschland |
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Wo darf ich in Deutschland biken ? Was sagt das Gesetz ? Gem. § 14 Bundeswaldgesetz ist "das Rad fahren im Wald auf Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder regeln die Einzelheiten." Hier findet Ihr die aktuelle Fassung der einschlägigen rechtlichen Regelungen für Radfahrer in Wald und Natur in einer Kurzfassung. Die ausführliche Langfassung mit allen Nebenbestimmungen findet Ihr hier Falls Ihr Fragen dazu habt, wendet Euch bitte an rechtsreferent et dimb.de
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