Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 27.02.2026 (Az. 7 U 47/25) mit einem Unfall auf einem Flowtrail befasst. Gegenstand des Verfahrens war ein Sturz, bei dem ein Nutzer von der Strecke abgekommen war, weil der weitere Verlauf des Trails nach seiner Darstellung nicht ausreichend erkennbar war.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Beschilderung nicht genügte und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um die Gefahrenstelle angemessen abzusichern. Auch ein angebrachtes Flatterband wurde als unzureichend bewertet, da es wiederholt erneuert werden musste und vom betreibenden Verein nicht regelmäßig kontrolliert wurde.
Dem Verein wurde daher eine Mithaftung in Höhe von 50 % zugesprochen.
Der DIMB beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Trails. Im vergangenen Jahr haben wir hierzu gemeinsam mit dem Zweirad-Industrie-Verband eine Webinarreihe durchgeführt. Die entsprechenden Präsentationen sind hier abrufbar.
In der zuletzt gehaltenen Präsentation gehen wir ab Folie 30 auf die konkreten Kontrollpflichten bei MTB-Trails ein.
Wir führen dort aus, dass keine plötzlich auftretenden Gefahren bestehen sollen, mit denen ein Fahrer nicht rechnen muss. Die Beurteilung der angemessenen Geschwindigkeit orientiert sich jedoch stets am Sichtfahrgebot. Dieses ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung sowie aus den Rücksichtnahmepflichten der Waldgesetze und gilt auch für öffentlich zugängliche MTB-Trails, die im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts genutzt werden.
Solche Trails sind in der Regel nicht abgesperrt. Daher muss jederzeit mit Hindernissen wie Ästen, Erosionsrinnen, gestürzten Personen oder auch Fußgängern gerechnet werden. Wer schneller als mit angepasster Sichtgeschwindigkeit fährt, nimmt das Risiko eines Sturzes bewusst in Kauf.
Nach unserer Auffassung zum Sachverhalt des Urteils war die betroffene Person mit einer Geschwindigkeit unterwegs, die nicht dem Sichtfahrgebot entsprach, und konnte daher nicht rechtzeitig auf die Situation reagieren. Insbesondere bei einer Erstbefahrung halten wir es für unerlässlich, dass sich Fahrer zunächst mit dem Trail vertraut machen. Auch ist der Beschreibung nach zu vermuten, dass es sich um einen weitgehend naturbelassenen Trail gehandelt hat.
Für betreibende Vereine führt das Urteil zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Viele öffentlich zugängliche MTB-Trails werden ehrenamtlich gepflegt und unterhalten. Werden die Sicherheitsanforderungen durch die Rechtsprechung so hoch angesetzt, dass sie im Ehrenamt nicht mehr erfüllbar sind, besteht die Gefahr, dass weniger neue Angebote entstehen und bestehende Trails aufgegeben werden.
Der DIMB wird sich weiterhin intensiv mit dem Thema befassen und sich dafür einsetzen, dass die Anforderungen für Vereine praktikabel bleiben. Zusätzlich bietet die DIMB verschiedene Schulungsangebote für Vereine an, wie Trailbau-Kurse, Leitfäden und Webinare. Jetzt DIMB Mitglied werden und unserer Arbeit unterstützen.
(Symbolbild)




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