In einem Antwortschreiben bestätigt die baden-württembergische Landesregierung, an der sogenannten 2-Meter-Regel festhalten zu wollen. Gemeinsam mit dem Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) hatten wir uns als Deutscher Interessenverband Mountainbike (DIMB) vor den Sommerferien an Landwirtschaftsministerin Gentges und Umweltministerin Walker gewandt und für eine längst überfällige Änderung des seit Jahrzehnten geltenden Gesetzes geworben.
Die 2-Meter-Regel untersagt in Baden-Württemberg das Radfahren auf Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind. Aus unserer Sicht war dieses Gesetz schon immer falsch: Es verhindert eine sinnvolle und gezielte Lenkung des Mountainbikens und erschwert gerade dort naturverträgliche Lösungen, wo sie dringend gebraucht werden.
Trotzdem hält die Landesregierung an dem bestehenden Gesetz fest. In ihrer Antwort verweist sie erneut auf die Möglichkeit, einzelne Wege mit einer Breite von weniger als zwei Metern für das Radfahren freizugeben.
Mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung aus der Praxis sprechen eine klare Sprache:
- Die 2-Meter-Regel findet in der Praxis keine Beachtung.
- Die Behelfslösung des Ministeriums verursacht Kosten in Millionenhöhe.
- Die 2-Meter-Regel schafft zusätzliche, vermeidbare Bürokratie.
- Die 2-Meter-Regel behindert ehrenamtliches Engagement, Jugendarbeit und Umweltbildung.
Die Ausnahmeregelung funktioniert in der Praxis nicht. Das zeigt die Untersuchung, auf die auch das zuständige Ministerium selbst verweist. Danach wurden in den vergangenen 35 Jahren landesweit gerade einmal 370 Kilometer Wege mit einer Breite von weniger als zwei Metern für das Radfahren freigegeben.
370 Kilometer in 35 Jahren – das ist keine Lösung, sondern Bürokratie pur.
Angesichts der vielen tausend Kilometer schmaler Wege im baden-württembergischen Wald kann von einer flächendeckenden oder auch nur annähernd bedarfsgerechten Lösung keine Rede sein. Wer für jeden einzelnen Weg eine Sonderregelung schaffen muss, hält an einem Verfahren fest, das in der Fläche offensichtlich nicht funktioniert – und produziert damit genau die Bürokratie, die eigentlich längst abgebaut werden sollte.
Statt die Realität im Wald anzuerkennen und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, hält die Landesregierung an einem Gesetz fest, dessen Praxistauglichkeit seit Jahrzehnten nachgewiesenermaßen widerlegt ist.
Wir werden deshalb unsere Strategie entsprechend anpassen und gemeinsam mit dem DAV BW und weiteren Verbänden den Dialog mit der Landesregierung fortsetzen, um hier eine Verbesserung herbeizuführen.
Stellungnahme von DAV BW und DIMB an die Ministerien




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