Der aktuelle Stand: 2020 und 2021
Bei der Klärung der Haftungsfrage ist das Landratsamt auf scheinbar unüberwindbare Hindernisse gestoßen, es wird von einer komplizierten rechtlichen Situation gesprochen. Die Gefahr wird wohl in einer „Verkehrseröffnung“ mit erweiterten Sicherungspflichten gesehen, weshalb die Lenkung mittels Verordnung umgesetzt werden soll.
Im Februar 2020 wurde dem Ausschuss für Energiewende, Landwirtschafts- und Umweltfragen zum Sachstand des Projekts berichtet und ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt. Dieser sieht vor, den Empfehlungen des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2016 – ergänzt um Aussagen des Gutachters vom Dezember 2019 – zu folgen und das Lenkungskonzept im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Verordnung gemäß Art. 31 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes umzusetzen.
Leider geht dieser Beschluss mit einer Rechtsverordnung in die falsche Richtung. Wir Mountainbiker*innen haben einem Konzept zugestimmt, welches ohne Verbote auskommen sollte und auf die Lenkung durch attraktive Strecken setzt. Die erforderliche Überwachung durch Ranger würde vermutlich ein Vielfaches mehr kosten als eine Schaffung eines guten und damit nachhaltigen Angebotes. Zudem wird damit unsere gemeinsame jahrelange Arbeit und Mitwirkung am Runden Tisch und dem Projektarbeitskreis zunichte gemacht.
Daher haben die Radvereine und Verbände eine gemeinsame Erklärung verfasst und an den Landrat geschickt mit den Hinweis, dass wir im Falle einer Rechtsverordnung die Zusammenarbeit aufkündigen und das Projekt als gescheitert ansehen. Des weiteren erhielt Landrat Göbel im Mai 2021 mehrere Schreiben von uns, dem DAV sowie dem ADFC und dem MTB-Club München mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich der dringend benötigten Entlastung des Isartal – wir warten bis heute auf eine Antwort!