Sep. 17

Neuer Gesetzentwurf in NRW – Unsere erste Einschätzung

Erstes Statement des Deutschen Interessenverbands Mountainbike e.V. (DIMB) zum überarbeiteten Entwurf des Landesforstgesetzes NRW

Der Deutsche Interessenverband Mountainbike e.V. (DIMB) begrüßt, dass die im ersten Entwurf ursprünglich vorgesehene Beschränkung des Radfahrens auf Fahrwege nicht weiterverfolgt wurde. Mit der Rückkehr zum bisherigen Begriff des „festen Weges“ wurde damit ein zentraler Kritikpunkt vieler Mountainbikender und Radfahrender in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen.

Gleichzeitig sehen wir aber in einigen Punkten weiterhin Klärungsbedarf. In unserer Stellungnahme hatten wir angeregt, statt „festen Wegen“ nur den Begriff des „Weges“ zu verwenden. Aus unserer Sicht hätte diese Übernahme der Formulierung aus dem Bundeswaldgesetzes, die das Radfahren auf Wegen erlaubt, zu mehr Rechtsklarheit für die Allgemeinheit beigetragen. Vor diesem Hintergrund überrascht es uns, dass entgegen den bisherigen Aussagen des Ministeriums in der Gesetzesbegründung nun doch versucht wird Wegeigenschaften anzuführen. Zu diesem Thema sehen wir weiteren Gesprächsbedarf und werden deswegen den Dialog mit dem Ministerium fortsetzen.

Die Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass Radfahrerinnen und Radfahrer jederzeit einen gefahrlosen Begegnungsverkehr ermöglichen müssen, verdeutlicht, dass rücksichtsvolles Verhalten eine wichtige Rolle spielt und jeder selbst zu einem guten Miteinander auf Wegen im Wald beitragen kann. Eine Mindestwegbreite für die Nutzung von Wegen ist damit vom Tisch. So hatte es auch das Ministerium den Radfahrverbänden bereits zugesichert.

Diesen konstruktiven Dialog mit dem Ministerium begrüßen wir sehr und bedanken uns ausdrücklich für die bisher geführten Gespräche. Den nun vorliegenden Entwurf werden wir gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und Fachgremien weiter prüfen und uns im Beteiligungsverfahren weiterhin konstruktiv einbringen.

Unser Ziel bleibt ein praxistaugliches, verständliches und rechtssicheres Waldbetretungsrecht, das zu einem Interessenausgleich zwischen Waldbesitzenden, Naturschutz und den vielen Menschen beiträgt, die in Nordrhein-Westfalens Wäldern verantwortungsvoll mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Den neuen Gesetzesentwurf könnt Ihr hier nachlesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-21228.pdf

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