Sep. 26

Thüringen erlaubt wieder das Radfahren auf festen Wegen im Wald

Am 13. September 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grünen Koalition in Thüringen ein neues Waldgesetz beschlossen. Darin wird das Radfahren formuliert:

„Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.“

Damit korrigiert Thüringen die alte Gesetzeslage, nach welcher nur befestigte Wege zulässig waren. Diese Einschränkung wurde 2013 überraschend in das Gesetz aufgenommen, welches vor 2013 das Radfahren auf festen Wegen erlaubte. Seither hat die DIMB unter Leitung und mit viel Engagement des Vorstandsvorsitzenden Karsten Neumann, der gleichzeitig als 2. Vorsitzender des Ilmenauer Radsport Club selbst vor Ort ist, den Kontakt zur Landesregierung gesucht. In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen haben wir erläutert, dass es für Radfahrer ausreicht, wenn der Weg von Natur aus tragfähig ist. Eine künstliche Befestigung, wie sie der forstliche Schwerverkehr erfordert, benötigt es für Radfahrer nicht. Damit folgt Thüringen auch der Empfehlung des Arbeitskreises Wald- Erholung, Sport, Gesundheit (WaSEG) über welche wir kürzlich berichtet hatten. Die WaSEG definiert auch, das Wege in festem Zustand grundsätzlich geeignet sind. Eine weitere Konkretisierung für die Eignung ist nicht notwendig. Wir freuen uns, dass Thüringen mit diesem Waldgesetz unnötige Einschränkungen der Erholungsnutzung revidiert hat.

Bei der Landtagsdebatte ging vor allem um die im Waldgesetz geregelten Windkraftanlagen. Aber die verschiedenen Parteien haben sich auch zur Neufassung des Radfahrens im Wald geäußert. Die Niederschrift der Debatte findet ihr hier ab Seite 27:

Thueringen_157_Plenarsitzung_Arbeitsfassung

(Die Textabschnitte, in welchen das Betretungsrecht thematisiert wird, haben wir für euch gelb markiert.)

 

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