Lehrgangsteilnahme-Bedingungen

1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung

1.1 Mit der Lehrgangsanmeldung bietet der Teilnehmer der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) den Abschluss eines Lehrgangsteilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Email in Textform oder online mit dem offiziellen Anmeldeformular erfolgen.

1.2 Der Lehrgangsteilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch die DIMB zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung bei der DIMB. Über die Annahme der Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, unterrichtet die DIMB den Teilnehmer durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmezusage in Textform. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch die DIMB gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen widerspricht.

1.3 Der Teilnehmer ist der Vertragspartner der DIMB.

1.4 Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die Lehrgangsteilnahme-Bedingungen der DIMB verbindlich anerkannt.

1.5 Meldet der Teilnehmer mehrere Personen gleichzeitig an, so hat er auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten, Personen einzustehen.

1.6 Mit Deiner Buchung schließt Du mit der DIMB einen Vertrag ab, der Dir Deinen Platz in dem von Dir gewählten Lehrgang sichert.
Für Deine Teilnahme am Lehrgang ist die rechtzeitige Begleichung der Kursgebühr notwendig.
Im Falle einer Stornierung Deiner Buchung oder eines Nichterscheinens am Lehrgang behält sich die DIMB vor, gemäß der aktuell geltenden AGBs eine Stornorechnung zu stellen.

 2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die für die jeweiligen Lehrgänge gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.

2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn während des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

 3. Kosten

3.1 Die Lehrgangsgebühren ergeben sich aus der jeweiligen Lehrgangsausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.

3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind, z.B. Unterkunft, Verpflegung und Liftpass/Shuttle, zahlt der Teilnehmer gesondert an die DIMB oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.

 4. Zahlung

4.1 Die in der Ausschreibung genannten Fristen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren (An-/Restzahlung) sind einzuhalten. Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen (maßgeblich ist der Zahlungseingang) nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er von der DIMB vor dem Lehrgang zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht dabei nicht.

4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet die DIMB:

  • Überweisung (die Bankverbindung wird per Rechnung mitgeteilt)
  • Zahlung per Lastschrift

4.3 Bei Rücklastschriften nicht erfolgreicher Bankeinzüge werden angefallene Bankgebühren und eine Verwaltungsgebühr (€ 5,00) dem Teilnehmer berechnet.

 5. Rücktritt durch Teilnehmer

5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Lehrgangsteilnehmers und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser bei der DIMB eingeht. Maßgebend ist der Post-, Email- oder Faxeingang.

5.2 Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Lehrgangsgebühren.

5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers zum Lehrgang aus Gründen, welche die DIMB nicht zu vertreten hat, kann die DIMB angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Lehrgangsplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Lehrgangsbeginn 25% der LG-Gebühren
  • 8 bis 28 Tage vor LG-Beginn 50% der LG-Gebühren
  • 1 bis 7 Tage vor LG-Beginn 70% der LG-Gebühren
  • Bei Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Lehrgangsbetrag fällig.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Lehrgangsteilnehmer nicht rechtzeitig zum Lehrgangsbeginn erscheint und auf Grund dessen er von der Teilnahme ausgeschlossen wird.

Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass der DIMB kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen der DIMB möglichst gering zu halten, empfiehlt die DIMB den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.

 6. Absage durch die Deutsche Initiative Mountainbike e.V., Ausschluss vom Lehrgang

6.1 Die DIMB kann den Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn

6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben,

6.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für die DIMB nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen bzw. 6 Personen pro Ausbilder. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.

6.2 Im Falle der Lehrgangsabsage durch die DIMB werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

6.3 Die DIMB kann den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Lehrgang ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und der DIMB die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Lehrgangsteilnahme ist der DIMB insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer verspätet erscheint, die Durchführung des Lehrgangs erheblich stört oder Anordnungen der Ausbilder nicht befolgt und deshalb die Lehrgangsziele nicht mehr erreichbar sind. Über den Ausschluss entscheidet die Lehrgangsleitung. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

 7. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Die DIMB haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von der DIMB oder ihren Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet die DIMB nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die DIMB unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Für sonstige Schäden haftet die DIMB unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine weitergehende Haftung der DIMB findet nicht statt. Soweit die Haftung der DIMB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung der DIMB auf den zweifachen Lehrgangsbetrag begrenzt.

Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Lehrgangsteilnehmer selbst verantwortlich.

 8. Leistungs-/Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von der DIMB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Die DIMB ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Lehrgangs auch anderen Ausbildern als den in der Ausschreibung namentlich benannten Ausbildern zu übertragen.

 9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Lehrgangsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Lehrgangsvertrages zur Folge.

 10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Teilnehmer keinen inländischen Wohnsitz hat.

Dezember 2011

Ausbildungs-FAQ

Die Ausbildungen zum MTB-Guide und MTB-Fahrtechniktrainer werden in enger Kooperation der DIMB (Deutsche Initiative Mountainbike e.V.) mit dem BDR (Bund Deutscher Radfahrer e.V.) durchgeführt. Der BDR ist Aussteller und Lizenzgeber der Trainer-C Lizenz MTB Breitensport. Die Lizenz führt im Moment den Titel MTB-Guide, dies gilt auch für Fahrtechniktrainer.

Die Durchführung der Lehrgänge und Ausstellung der Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate obliegt der DIMB.

Zum Erreichen der Lizenzierung sind die Basismodule, die spezifischen Aufbaumodule, das bestandene Prüfungsmodul inkl. aller Voraussetzungen und der überfachliche Lizenzierungslehrgang inkl. Prüfung verpflichtend.

Zum Erhalt der Lizenz ist mindestens alle vier Jahre eine Fortbildung zu belegen.


Anerkennung als bezuschussbarer Übungsleiter

Die Lizenz “Trainer-C MTB-Breitensport/MTB Guide” ist eine reguläre C-Trainer-Lizenz und damit durch die Landessportbünde/Landessportverbände bezuschussbar.

Ausstattung/Ausrüstung (Bike, Kleidung, Sonstiges)

Details und die komplette Liste entnehmt ihr bitte den Ausschreibungen.

Basismodul Fahrsicherheit

Das frühere BM Fahrsicherheit gilt analog dem Lehrgang LV1 Fahrtechnik.

Basismodul Guiding

Das frühere BM Guiding gilt analog dem Lehrgang LV1 Guiding

Betriebshaftpflichtversicherung für Guides

Unsere Empfehlungen:

Team Frater Trainerversorgung

Hauptstr. 39
50996 Köln
Telefon: +49 221 846196-0

Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung: Trainerversorgung_Betriebs-und-Berufshaftpflicht1_Produktinformation
Antrag: http://www.trainerversorgung.de/index.php/versicherungen-trainer/berufs-und-betriebshaftpflicht-trainer#Antrag

 

HHB Versicherungsmakler eK

Wilhelm-Mauser-Str. 31
50827 Köln

Tel.: +49 221 540270
Fax: +49 221 5402719
E-Mail: info@hhbock.de
Website: https://www.hhbock.de

Bezahlung

  • Zahlungen für die Ausbildung sind entsprechend der Zahlungsfrist auf das in der Ausschreibung jeweils angegebene Konto vorzunehmen.
  • Zahlungszweck ist die jeweilige Rechnungsnummer, Kurs-Bezeichnung sowie der Teilnehmername.
  • Alle Zahlungen sind nach Empfang einer Anmeldebestätigung durch die DIMB und so rechtzeitig zu überweisen, dass die vollständige Teilnahmegebühr zum Stichtag der Rechnung bereits auf dem Konto des Empfängers verfügbar ist. Anderenfalls ist die Ausbildungsleitung berechtigt, den Lehrgangsplatz an einen anderen Interessenten zu vergeben.
  • Mit Deiner Buchung schließt Du mit der DIMB einen Vertrag ab, der Dir Deinen Platz in dem von Dir gewählten Lehrgang sichert.
    Für Deine Teilnahme am Lehrgang ist die rechtzeitige Begleichung der Kursgebühr notwendig.
    Im Falle einer Stornierung Deiner Buchung oder eines Nichterscheinens am Lehrgang behält sich die DIMB vor, gemäß der aktuell geltenden AGBs eine Stornorechnung zu stellen.

Bund Deutscher Radfahrer (BDR)

  • Der Deutsche Spitzensportverband für den Bereich „Radsport” ist befugt zum Ausstellen von Lizenzen im Radsportbereich.

Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB)

  • Die Interessensvertretung der deutschen Mountainbiker.
  • Urheber der Ausbildungskonzeption und Bereitsteller des zuständigen MTB-Bundeslehrteams.

DIMB Teilnahmebescheinung/Zertifikat/BDR Trainer-C Lizenz

  • Für die Teilnahme an allen Lehrgängen werden Teilnahmebscheinigungen ausgestellt.
  • Nach bestandener Prüfung wird ein DIMB Zertifikat ausgestellt.
  • Nach dem Absolvieren der LV1 Lehrgänge und dem Einreichen der Praxisnachweise erhaltet ihr das Level 1 Zertifikat. Level 2 und Level 3 Zertifikate werden nach bestandener Prüfung ausgestellt.

E-MTB (Pedelec)

Du kannst bei fast allen Modulen damit teilnehmen. Für Details siehe Ausschreibung.

Fahrtechnik I (FT I) und Fahrtechnik II (FT II)

Der Kurs FT I gilt analog dem Aufbaumodul Methodik & Fahrtechnikgrundlagen I, der Kurs FT II gilt analog dem Aufbaumodul Methodik & Fahrtechnikgrundlagen II.

Fahrtechnische und konditionelle Voraussetzung für die Ausbildung

Siehe Ausschreibung und Wegeschwierigkeit

Fortbildungsmodule

Verschiedene, MTB-relevante Themen, die teils zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz MTB Breitensport dienen und Wissen vertiefen und auffrischen.

Internationale Anerkennung der Ausbildung

  • Die DIMB betreibt ein gegenseitiges Anerkennungsverfahren auf europäischer Ebene.
  • Über den Abschluss wird unterrichtet.

Kontakt

Bundeslehrteam Mountainbike der DIMB – Büro Ausbildung
E-Mail: ausbildung@dimb.de
Telefon: +49 89 6931088-2

Level 1 Module

Level 1 sind für die Ausbildung zum MTB-Guide und MTB-Fahrtechniktrainer relevant. Jeder Teilnehmer kann die Reihenfolge der Level 1 Module selbst entscheiden. Bei einer Prüfung darf der OEH nicht älter als 2 Jahre sein.

Level 2 Module

Vertiefen und Verfeinern das Wissen aus den Level 1 Modulen und sind Voraussetzung zum jeweiligen Prüfungsmodul.

Level 3 Module

Hier erfolgt eine weitere Spezialisierung.

Platzreservierung

Die Ausbildungsplätze werden nach Erscheinen der Ausschreibungen in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben. Eine Reservierung ist nicht möglich.

Prüfungen (DIMB Lehrgänge)

In den Lehrgängen findet keine Prüfung statt. Die Ausbilder beurteilen jedoch sehr wohl die Bikebeherrschung sowie die grundsätzliche Eignung für diejenigen Teilnehmer, welche die Teilnahme an darauf folgenden Modulen anstreben. Diese Beurteilungen sind zu beachten. Die Bewertung erfolgt in einem persönlichen Feedback-Gespräch, in dem eine Eignungsprognose z.B. zu Fahrtechnik und Guidingqualifikation abgegeben wird.

In den Prüfungsmodulen Guiding und Fahrtechnik wird ein standardisierter Fahrtechniktest durchgeführt, in dem die als Teilnahmevoraussetzung definierten fahrtechnischen Elemente durch den Teilnehmer vorzuführen sind (zum Umfang siehe “Teilnahmevoraussetzungen”). Im Guiding ist analog ein Konditionstest zu erbringen.

Die Prüfungsmodule bestehen aus theoretischen und praktischen Prüfungen, Details siehe in den Ausschreibungen.

Quereinsteiger

Grundsätzlich strebt die DIMB eine allgemeine Angleichung und Anerkennung der unterschiedlichen – auch internationalen – Ausbildungen an. Bitte im Einzelfall klären unter  ausbildung@dimb.de.

Seminarrücktrittsversicherung

Wir empfehlen Euch, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen, z.B. von der Ergo (mehr Infos in diesem PDF) oder der Hanse Merkur.

Stornokosten

  • Bei Widerruf der Anmeldung durch den Teilnehmer werden Stornierungskosten des jeweiligen Beherbergungsbetriebes sowie Kurs-Stornogebühren in folgender Staffelung erhoben: Bei Absage 29 bis 56 Tage vor Lehrgangsbeginn 25% der Kosten; 8 bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn 50% der Kosten; 1 bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 70% der Kosten;  bei Rücktritt am Tag des Lehrgangsbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Lehrgangsbetrag fällig.
  • Wird der stornierte Lehrgangsplatz mit einem anderen Teilnehmer nachbesetzt, ohne dass Mehrkosten für den Veranstalter entstehen, werden keine Stornokosten fällig.
  • Eventuelle Stornierungskosten in der Unterkunft sind mit der Unterkunft direkt zu klären.

Teilnahmevoraussetzungen

Siehe jeweilige Ausschreibung

Teilnehmerinformationen

Die verbindlich angemeldeten Teilnehmer der jeweiligen Module erhalten ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn eine umfassende Information zum konkreten Ablauf der Ausbildungsveranstaltung, zu den mitzubringenden Materialien, Unterlagen etc.

Trainer-C Lizenz MTB Breitensport (BDR)

Trainer-C Lizenzverlängerung

Alle unsere mindestens 2 tägigen Lehrgänge sind als Lizenzverlängerung anerkannt. Ab der Saison 2023 müssen weitere Einheiten mit den Inhalten Dopingprävention, Kindeswohlgefährdung/PSG und Integration im Radsport belegt und bei der Einreichung der Fortbildungsbestätigung zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden.

Die Inhalte können online beim BDR belegt werden.

Unterkunft/Übernachtung/Hotelbuchung

Die DIMB ist kein Reiseveranstalter! Jeder Teilnehmer kümmert sich selbstständig um die Übernachtung.

Wegeschwierigkeit

Grün

 

Blau

 

Rot

Schwarz

 

Geeignet für
Einsteiger mit wenig Erfahrung auf Trails

Geeignet für
Mountainbiker mit Erfahrung auf leichten Trails

Geeignet für
Mountainbiker mit Erfahrung auf mittelschweren Trails

Geeignet für
Mountainbikebike-Experten, die technische Herausforderungen erwarten

Art
Reitwege, Nebenstraßen und unbefestigte Straßen und leicht zu befahrende Fahr- und Fußwege

Art
wie grün, aber auch Singletrails

Art
wie blau, aber auch Schiebe- und Tragepassagen möglich

Art
Anspruchsvolles Terrain, schwere Anstiege und Abfahrten

Anspruch
Geringe Steigungen und flache Abfahrten

Anspruch
Moderate Abfahrten und Steigungen mit steileren Abschnitten

Anspruch
Herausfordernde Auf- und Abfahrten

Anspruch
Steigungen und Abfahrten auch mit anspruchsvollen Stufen- und Wurzelpassagen; ggfs. nur teils abrollbar

Untergrund
Im Wesentlichen fest und selten lockerer Untergrund, Breite ca. 2m

Untergrund
Meist befestigte Oberflächen, manchmal lockerer Untergrund mit vereinzelten technischen Abschnitten (z.B. Wurzeln, Stufen) Breite unter 2 m

Untergrund
Singletrails mit teilweise anspruchsvollen Abschnitten (z.B. Stufen, Fels- und Wurzelpassagen) und teils losem Untergrund. Breite von ca. 1 m

Untergrund
Singletrails mit größtenteils anspruchsvollen Abschnitten, hohe Stufen, Felspassagen, Wurzelteppichen und oft losem Untergrund. Breite auch unter 1 m

In Anlehnung an die Trail Grades der IMBA UK.