Okt 28

Beteiligungsverfahren Waldgesetzänderung Baden-Württemberg

Beteiligungsverfahren Waldgesetzänderung Baden-Württemberg

Der aktuelle Entwurf sieht vor:

1. Sperren von Wald soll vereinfacht werden.

2. Die 2-Meter-Regel soll bestehen bleiben.

Beteilige dich jetzt und kommentiere beim Beteiligungsportal Baden-Württemberg. Die Frist läuft nur noch bis zum 16.11.18
Update: Beteiligung ist beendet. Über 500 Anmerkungen sind beim Land eingegangen. Vielen Dank.

Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren zur Forstreform. Dabei wird auch das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg geändert. Beim Beteiligungsportal des Landes gibt es die Möglichkeit, den Gesetzesentwurf einzusehen und zu kommentieren. Für die Registrierung wird nur die Angabe einer E-Mail Adresse benötigt.

Es wird von der Verwaltung angeführt, dass es keine inhaltlichen Änderungen im Gesetz geben soll, sondern nur die Forstverwaltung neu organisiert wird. Mit den Änderungen am §45, §14, und insbesondere am §38, gibt es aber doch inhaltliche Änderungen. Wir halten es deshalb für legitim anzuregen, dass auch der §37.3 (2-Meter-Regel) geändert werden soll.

Die Punkte im Einzelnen: (Link zur Gesetzesvorlage:https://bit.ly/2JSKH8I)

Landeswaldgesetz

§ 37 (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 45 Absatz 2 Satz 2 NatSchG bleibt unberührt.

Der §37.3 (2-Meter-Regel) wird im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht geändert, obwohl die Radverbände sich seit über drei Jahren um eine bessere Lösung im Forum Erholung und Wald bemühen. Eine Änderung ist anzuregen.

(Seite 10)

§38 (2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.

Der rote Teil, die Anzeigepflicht bei Sperren bis zwei Monaten Dauer, fällt zukünftig weg. Dies bedeutet, Waldbesitzer können ohne eine vorherige Meldung sperren. Die Forstbehörde kann die Sperrung zwar aufheben, aber die Kontrollmöglichkeit ist nicht mehr gegeben, wie lange eine Sperrung bestand und ob sie für diese Dauer auch notwendig ist. Der Tourismus kann auf Sperrungen nicht rechtzeitig reagieren und Umleitungen ausschildern.

(Seite 13)
§ 45 Ziele im Staatswald(1) Der Staatswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen. Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen, sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Der grüne Teilsatz kommt neu hinzu. Der Kritikpunkt besteht, dass an der höchstmöglichen Lieferung wertvollen Holzes im Staatswald weiterhin festgehalten wird. Das bedeutet, dass alle Prozesse an der Holznutzung optimiert werden und die anderen Funktionen nur ausreichend zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht unseres Erachtens den Zielen, welche das Bundesverfassungsgericht 1990, in der Begründung zum Urteil 1436/87, formuliert hat. Dort soll der öffentliche Wald in erster Linie der Schutz- und Erholungsfunktion dienen.

(Seite 42)

Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW

§ 11 Beirat

Im Beirat von ForstBW ist mit dem Landessportbund nur ein Vertreter der Erholung, aber mehrere Vertreter von Forst- und Wirtschaftsverbänden. Unter Punkt 14 sind noch zwei Vertreter von nicht näher benannten Wirtschaftsunternehmen vorgesehen.

Es gibt beim Beteiligungsportal BW die Möglichkeit den Gesetzentwurf einzusehen und zu kommentieren.

Die DIMB wird als Verein eine Stellungnahme einreichen. Es ist aber auch wichtig, dass möglichst viele Bürger das Beteiligungsportal nutzen. Die Frist läuft bis zum 16.11.18!

Weiterführende Links:

Pressemitteilung zum Scheitern der Einzelausweisung von MTB Strecken

Petition gegen die 2-Meter-Regel 2014

Neuerungen und Vorgänge seit 2015

Kontakt:

Heiko Mittelstädt
DIMB Fachberatung MTB

http://heiko.mittelstaedt@dimb.de

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