Wo darf ich in Deutschland biken? Was sagt das Gesetz?
Gem. § 14 Bundeswaldgesetz ist "das Rad fahren im Wald auf Straßen und Wegen erlaubt.
Die Länder regeln die Einzelheiten." Und die Länder haben davon ausführlich und leider auch sehr vielfältig Gebrauch gemacht!
Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen nebst Nebenbestimmungen findet Ihr weiter unten nach Bundesrecht und Bundesländern gegliedert. Wir sind bemüht, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen immer in ihrer aktuell geltenden Fassung zu veröffentlichen, jedoch gelingt dies nicht immer und sofort. Links zu den jeweiligen Onlineportalen, über die die aktuellsten Fassungen abrufbar sind, findet Ihr jeweils unter Weiterführende Hinweise.
Beim Studium der Bestimmungen in den Ländern werdet Ihr feststellen, dass höchst unterschiedliche Begriffe im Zusammenhang mit der Frage, auf welchen Wegen wir mit dem Mountainbike (Fahrrad) fahren dürfen, im Gebrauch sind. Da gibt es nicht nur unsinnige Wegesbreitenregelungen wie in Baden-Würrtemberg, sondern vor allem eine Vielfalt an Begriffen (feste Wege, geeignete Wege, Waldwege, Wirtschaftswege, Wanderwege, Fußwege und -pfade etc.) und keiner weiß so ganz genau, was damit gemeint ist. Für die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben wir dazu erste Stellungnahmen erarbeitet, die ein wenig Licht in das gesetzgeberische Wirrwarr bringen. Weitere Stellungnahmen sind notwendig und werden folgen, denn nach unserer Erfahrung wissen teilweise noch nicht einmal die Behörden, auf welchen Wegen wir fahren dürfen.
In der Mediathek findet Ihr wichtige Stellungnahmen und Urteilsanmerkungen. Auch hier gibt es noch vieles zu ergänzen. Da uns immer wieder Fragen zu den Befugnissen und Rechten von Förstern, Jägern sowie Jagdpächtern erreichen, möchten wir auf eine einschlägige Veröffentlichung auf der Homepage des Jagdaufseherverband Baden-Württemberg e.V. hinweisen.
Offen bleibt angesichts der technischen Entwicklung (Stand 01.3.2010), wie der oder die Gesetzgeber in Zukunft mit den elektromotorunterstützten Fahrrädern (Pedelecs) umgehen wird, da motorisierte Fahrzeuge in der Regel vom Betretungsrecht nicht eingeschlossen sind. Nach der EU-KFZ-Richtlinie sind Pedelecs bis zu 25 km/h aber keine Kfz, sondern Fahrräder. Die Tücke liegt also nur dort im Detail, wenn z.B. ausdrücklich Fahrzeuge mit Motorkraft o. dergl. verboten sind.
Wie ist die Rechtslage in der Schweiz und Österreich?
Falls Ihr Fragen zum Bundes- oder Landesrecht in Deutschland habt, wendet Euch bitte unter Angabe Eurer Mitgliedsnummer an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .




Helmut Klawitter